Reisebedingungen

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Sehr geehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die nachstehenden Reisebedingungen und Hinweise, die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1.Reiseverkehr Puttrich GmbH ist der Veranstalter (nachfolgendkurz: „Veranstalter“ genannt.)

1.2.Die Anmeldung zu einer Reise kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Dazu bietet der Veranstalter dem Reisenden einen Reisevertrag (Bestätigung) an, der in der jeweiligen Buchungsstelle durch Unterschrift besiegelt wird. Bei telefonischen Anmeldungen erhält der Reisende den Vertrag per Post (außer Tagesfahrten).

2. Zahlung
Nach Abschluss des Reisevertrages sind 15% des Reisepreises anzuzahlen. Der Restbetrag ist 3 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht vollständig bis zum Reiseantritt, hat der Veranstalter das Recht,vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzanspruch in Höhe entsprechender Rücktrittsgebühren zu verlangen. Bearbeitungs-, Rücktritts-und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort zu zahlen.
3. Leistungen
3.1.Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im Programm bzw. Prospekt sowie in der Reisebestätigung.
3.2.Besondere Vereinbarungen und Sonderwünsche des Reisenden bedürfen der Aufnahme in die Reisebestätigung.
3.3.Kinderermäßigung auf Anfrage, dabei gilt das Alter bei Reiseantritt.
3.4.Zum Einsatz kommen moderne Reisebusse mit kompletter Ausstattung des 3*-Standards (Klimaanlage, Bordküche, WC). Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, aus technischen Gründen Ersatz zu stellen. Als Zubringer eingesetzte Busse müssen diesem Komfort nicht entsprechen.
3.5.Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, sie sind aber kein Vertragsbestandteil. Soweit es möglich ist, reservieren wir bestimmte Plätze. Je nach baulicher Anordnung des WC können sich geringe Änderungen in der Sitzplatznummerierung ergeben.
3.6.Pro Person können 1 Koffer und 1 Handgepäck kostenlos, jedoch ohne Haftung des Veranstalters, mitgeführt werden.

4. Rücktritt des Kunden
4.1. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen:Bis 30Tage vor Reiseantritt 15% des Gesamtpreises,29-21Tage vor Reiseantritt 30%des Gesamtpreises,20-8 Tage vor Reiseantritt 50% des Gesamtpreises,7 -2 Tage vor Reiseantritt 65%des Gesamtpreises,1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen am Reisetag 80% des Gesamtpreises. Ihre Rücktrittserklärung gilt ab dem Tag, an dem sie schriftlich beim Veranstalter eingeht.
4.2.Bei Tagesfahrten wirdunabhängig vom Datum der Absageeine pauschale Stornogebühr von 5,-€ proPersonerhoben. Ab 24 Std vor Reiseantritt undbei Nichterscheinen zur Abfahrt wird der komplette Preis fällig.
4.3.Bei Reisen mit Eintrittskarten werden neben der Entschädigung gemäß Ziffer
4.1./4.2. auch 100% des Kartenpreises berechnet.

5. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Dritten entstehenden Mehrkosten, pauschalisiert und ohne weiteren Nachweis auf 15,-€. Wir können dem Wechsel des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt bzw. gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen die Reise bis zu 3 Wochen (bei Tagesfahrten bis zu 1 Woche) vor Reiseantritt abzusagen (zu stornieren). Der Veranstalter informiert den Reisenden unverzüglich, sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Der Kunde erhält unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt
7.1.Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie innere Unruhen, Havarien, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Zerstörung der Unterkünfte, Naturkatastrophen oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Im Falle der Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte und noch zu erbringende Leistungen eine nach § 471 BGB zu bemessene Entschädigung verlangen.
7.2.Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. Er hat die für die Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

8. Gewährleistung und Abhilfe
8.1. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung der Reisemängel bzw. in einer gleichwertigen Ersatzleistung.
8.2. Die Beteiligung an Sport und anderen Freizeitaktivitäten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Reisende ist verpflichtet, Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge vor Inanspruchnahme zu überprüfen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
8.3. Sollte der Reisende Grund zur Beanstandung haben, ist diese unverzüglich dem Reiseleiter vor Ort mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist der Reiseleiter nicht erreichbar, ist der jeweilige Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) oder der Veranstalter zu informieren.
Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. 8.4. Reiseleiter oder sonstige Vertreter des Veranstalters vor Ort oder Leistungsträger sind über das Abhilfeschaffen hinaus nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche des Reisenden anzuerkennen.

9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Reisenden sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber dem Veranstalter geltendzu machen.

10. Programmänderungen
Vor allem solche, die verkehrstechnisch bedingt sind, mussder Veranstalter sich vorbehalten. Beachten Sie bitte die ausgeschriebenen Programmpunkte als unsere geplanten Besichtigungen.

11. Funktionsvorbehalt
Die Wartung der Klimaanlage erfordert spezielle Fachkenntnisse (und Ersatzteile), die vor allem im Ausland nicht immer vorhanden sind. Eine eventuelle Störung der Klimaanlage muss, für den Ausnahmefall, dann als gegeben hingenommen werden. Die Funktion der Bordtoiletten kann bei starken Minustemperaturen nicht garantiert werden.

12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

13. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Überwachung der Leistungsträger und der Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nur dann, wenn der Reisende seine Mitwirkungspflicht erbracht hat und im Rahmen der AGB. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen bei Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Bergbahnfahrten, Veranstaltungen usw.) und für Angaben in Hotel-und Ortsprospekten.

14. Pass-, Visa-, Devisen-und Gesundheitsbestimmungen
14.1. Die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-und Gesundheitsbestimmungen ist allein Sache des Reisenden. Der Veranstalter unterrichtet vor Reiseantritt deutsche Reisende über etwaige Pass-,Visa-und Gesundheitsvorschriften, deren eventuelle Änderung, die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und deren eventuelle Änderungen, soweit er derartige Auskünfte von den zuständigen deutschen Behörden oder den Vertretungen ausländ. Staaten erhalten hat.
14.2.Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist.

15. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur persönliche Daten erhoben, verarbeitet und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind.

16. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Stand Juli 2021

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